Art. 118, 123 und 124 · aktualisiert im Juli 2026

Eine ausländische Gesellschaft in Argentinien eintragen

Niederlassung oder Beteiligung, was die Reform vom Mai 2026 wirklich geändert hat, warum eine nicht eingetragene Muttergesellschaft ihre eigene Tochtergesellschaft im Register blockieren kann — und der Artikel des Gesellschaftsgesetzes, der eine Offshore-Struktur stillschweigend in eine lokale Gesellschaft verwandelt.

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Für eine internationale Gruppe ist die Gründung einer neuen argentinischen Gesellschaft nicht der einzige Weg. Das Gesellschaftsgesetz erlaubt die Eintragung der bereits im Ausland bestehenden Einheit — und enthält eine Regel, die die gesamte Struktur neutralisieren kann, wenn sie übersehen wird.

⚠ In Kraft seit dem 27. Mai 2026Die Allgemeine Resolution IGJ 4/2026 hat die Anforderungen in Art. 164 des Anhangs A der RG 15/2024 zusammengefasst, die gemeinsame Grundlage der Art. 118 und 123 vereinheitlicht, digitale Dokumente aus dem Ausland zugelassen und neunundzwanzig Artikel des früheren Regimes aufgehoben. Die Einreichung ist deutlich schlanker geworden als 2025.
Gesamtbild

Die vier Fallkonstellationen

  • Isolierte Handlungen. Ohne Eintragung erlaubt, einschließlich des Auftretens vor Gericht. Die Schwierigkeit ist eine Frage des Grades: Eine wiederholte, organisierte oder gewöhnliche Tätigkeit ist nicht mehr isoliert.
  • Art. 118, 3. Absatz — gewöhnliche Tätigkeit. Eintragung zur Errichtung einer Niederlassung, eines Sitzes, einer Agentur oder einer ständigen Vertretung.
  • Art. 123 — Beteiligung. Eintragung, die die ausländische Gesellschaft befähigt, eine argentinische Gesellschaft zu gründen oder sich an ihr zu beteiligen. Sie schafft keine argentinische Gesellschaft: Sie berechtigt zur Teilnahme.
  • Art. 124 — die Regel, die niemand erklärt. Die im Ausland gegründete Gesellschaft, deren Sitz in Argentinien liegt oder deren Hauptzweck dort zu verwirklichen ist, gilt für Zwecke der Gründung, Änderung und Kontrolle als lokale Gesellschaft. Das ist die Umgehungsschutznorm des Systems: Eine Offshore-Struktur, deren tatsächliche Tätigkeit vollständig argentinisch ist, genießt nicht die Behandlung, die ihr Inhaber von ihr erwartet.
Die Wahl

Art. 118 versus Art. 123

 Art. 118Art. 123
ZweckGewöhnliche Tätigkeit über Niederlassung, Sitz, Agentur oder ständige VertretungEine argentinische Gesellschaft gründen oder sich an ihr beteiligen
Wer betreibtDie ausländische Gesellschaft selbstDie lokale Gesellschaft
RechtspersönlichkeitEs wird keine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person geschaffenDie lokale Gesellschaft hat ihre eigene Persönlichkeit
VermögensexpositionDie Verbindlichkeiten der Niederlassung können die Muttergesellschaft direkt erreichenDie Haftung des Gesellschafters folgt der lokalen Gesellschaftsform
BuchhaltungEigene Buchhaltung und Jahresabschlüsse der argentinischen VertretungBuchhaltung der argentinischen Gesellschaft
Typische VerwendungDie Muttergesellschaft will direkt im Land tätig seinDie Muttergesellschaft will eine Tochtergesellschaft, Aktien erwerben oder in ein lokales Joint Venture eintreten
Das Regime von 2026

Was vorzulegen ist

Grundanforderungen — Art. 123

  • Bestands- oder Eintragungsbescheinigung, vor höchstens sechs Monaten ausgestellt.
  • Gründungsurkunde und Änderungen oder konsolidierter Text.
  • Beschluss des zuständigen Organs, der die Eintragung beschließt und den gesetzlichen Vertreter in Argentinien bestellt.
  • Annahme des Amtes durch den Vertreter und Wahl eines besonderen Zustellungsdomizils.
  • Erklärungen zur politisch exponierten Person und zum wirtschaftlich Berechtigten.
  • Apostille oder konsularische Legalisierung und Übersetzung durch einen in Argentinien eingetragenen beeidigten Übersetzer.

Für die Eintragung nach Art. 123 entfallen die Erklärung über den Bilanzstichtag und die Erklärung, sich nicht in Liquidation zu befinden.

Zusätzliche Anforderungen — Art. 118

Der Beschluss muss außerdem den Sitz in Buenos Aires angeben (oder den Vertreter zu dessen Festlegung ermächtigen), den Bilanzstichtag und gegebenenfalls das zugewiesene Kapital; hinzu kommt die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Eine Eintragung genügtDie Eintragung nach Art. 118 macht die nach Art. 123 entbehrlich. Wer als Niederlassung eingetragen ist, braucht keine zusätzliche Eintragung, um sich an lokalen Gesellschaften zu beteiligen. Bei einer Löschung nach Art. 118 unter Beibehaltung lokaler Beteiligungen gibt es nun ein vereinfachtes Verfahren innerhalb desselben Eintragungsvorgangs.
Der Punkt, den fast niemand erklärt

Warum es keine Formsache ist

Für eintragungspflichtige Akte argentinischer Gesellschaften, an denen ausländische Gesellschaften beteiligt sind, müssen letztere eingetragen sein nach Art. 118 oder 123. Akte, bei denen die Stimmen einer nicht eingetragenen ausländischen Gesellschaft ausschlaggebend waren, sind nicht eintragungsfähig, solange die Eintragung nicht nachgewiesen ist.

In operativer HinsichtIst die Muttergesellschaft nicht eingetragen, kann die argentinische Tochtergesellschaft bei der Eintragung von Kapitalerhöhungen, einem Wechsel der Geschäftsführer, Satzungsänderungen oder Umstrukturierungen blockiert sein. Die Eintragung nach Art. 123 ist eine Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Struktur, und der Zeitpunkt, sie zu klären, ist vor der ersten wichtigen Gesellschafterversammlung — nicht nachdem ein Vorgang im Register blockiert wurde.
Compliance

Wirtschaftlich Berechtigter und Beteiligungskette

Zu identifizieren sind die natürlichen Personen, die direkt oder indirekt mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder die auf andere Weise die letztendliche Kontrolle ausüben. Bei einer Kette aus Gesellschaften, Trusts oder Fonds ist sie bis zur kontrollierenden natürlichen Person zu dokumentieren.

Strukturen aus nicht kooperativen oder Hochrisiko-Jurisdiktionen unterliegen einem besonderen Regime und können zusätzlichen Dokumentationsanforderungen unterliegen. In der Praxis ist die Rekonstruktion der Kette der Schritt, der die Eintragung von Gruppen mit Zwischenholdings am stärksten verzögert — und damit ist zu beginnen, nicht zu enden.

Der lokale Vertreter

Bestellung, Haftung und Rücktritt

Der eingetragene Vertreter ist keine bloße Nominalfigur. Er übernimmt gesellschafts-, steuer- und eintragungsrechtliche Pflichten und haftet nach den für Geschäftsführer geltenden Bestimmungen des Art. 121 des Gesellschaftsgesetzes.

Die RG 4/2026 hat ein Verfahren geschaffen, um den Rücktritt des gesetzlichen Vertreters auch dann einzutragen, wenn die Muttergesellschaft ihn nicht förmlich beschlossen hat, mittels einer Benachrichtigung auf sicherem Weg und, nach ergebnislosem Ablauf der Frist, einer Einreichung bei der IGJ der notariellen Urkunde über die Benachrichtigung samt einer Note mit beglaubigter Unterschrift. Das löst eine häufige Lage, die den Vertretern von Gruppen, die den Kontakt zur Muttergesellschaft verloren hatten, bis dahin keinen klaren Ausweg bot.

Checkliste

Dokumente der Muttergesellschaft

  • Bestandsbescheinigung (in den letzten sechs Monaten ausgestellt).
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde und Änderungen.
  • Beschluss des zuständigen Organs, der die Eintragung und die Tätigkeit in Argentinien genehmigt.
  • Bestellung des Vertreters, mit ausreichenden und spezifischen Befugnissen.
  • Identifikation der Gesellschafter und der wirtschaftlich Berechtigten, mit den Belegen der Kette.
  • Apostille oder konsularische Legalisierung, wo das Haager Übereinkommen nicht gilt.
  • Übersetzung durch einen in Argentinien eingetragenen beeidigten Übersetzer, mit Beglaubigung durch die Berufskammer.
Digitale DokumentationDas Regime von 2026 lässt Gesellschafterbeschlüsse zu, die in digitaler Form erstellt und auf Papier wiedergegeben werden, sofern sie ordnungsgemäß apostilliert sind und Integrität, Nachverfolgbarkeit und Unveränderlichkeit überprüft werden können. Die Machbarkeit hängt vom Signatur- und Apostillesystem des Herkunftslandes ab und ist vor der Einberufung der Organsitzung zu bestätigen — nicht nach der Unterzeichnung des Protokolls.
Schnelle Antworten

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Eintragung?

Etwa 30 Werktage ab der vollständigen Einreichung. Die Vorbereitung — Beschluss der Muttergesellschaft, Bestandsbescheinigung, Apostille und beeidigte Übersetzung — dauert in der Regel länger als das Verfahren selbst.

Kann ich die ausländische Gesellschaft eintragen und die lokale gleichzeitig gründen?

Ja. Die gemeinsame Bearbeitung ist zulässig, sofern die für die ausländische Gesellschaft geltenden Anforderungen erfüllt werden.

Und wenn meine Holding in einer nicht kooperativen Jurisdiktion sitzt?

Das bleibt möglich, aber unter einem strengeren Prüfungsstandard und mit längeren Fristen. Oft lohnt es sich, vor der Einreichung eine Zwischeneinheit in einer anderen Jurisdiktion zu erwägen.

Zahlt die Niederlassung weniger Steuern als die Tochtergesellschaft?

In der Regel nicht. Der Vergleich erfordert eine Analyse der Behandlung der Einkünfte, der Rückführung der Gewinne und der etwaigen Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Die Muttergesellschaft hat nie über den Rücktritt des Vertreters beschlossen. Bleibt er in seinem Amt gefangen?

Nicht mehr. Das Regime von 2026 erlaubt die Eintragung des Rücktritts nach einer Benachrichtigung der Muttergesellschaft auf sicherem Weg und dem Ablauf der geltenden Frist, indem die notarielle Urkunde über die Benachrichtigung samt einer Note mit beglaubigter Unterschrift eingereicht wird.

Wie viel kostet es?

Die Eintragungen werden einzeln veranschlagt, je nach Herkunftsland, verfügbarer Dokumentation, Komplexität der Beteiligungskette und Anzahl der Einheiten. Für Gruppen, die mehrere Gesellschaften auf einmal eintragen, gibt es degressive Sätze.

AF
Aníbal Falivene
Rechtsanwalt · CPACF Band 71, Folio 132 · Buenos Aires

Über 25 Jahre Praxis im argentinischen öffentlichen und privaten Recht. Strukturierung von Auslandsinvestitionen, Gesellschaftsrecht, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft, mit direkter Betreuung auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Chinesisch.

Aktualisiert am 22. Juli 2026. Die Eintragungskriterien werden im Einzelfall angewandt, und die Provinzregister können von der IGJ abweichen. Dieser Inhalt ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar. Die gesellschafts-, steuer-, devisen- und migrationsrechtlichen Regeln ändern sich, und jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen entschieden. Wir empfehlen eine Beratung, bevor Sie die Gesellschaft gründen oder Dokumente im Ausland vorbereiten.

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